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Bei bekannter Baumaßnahme kann nicht wegen Baulärm gemindert werden!

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter bereits bei Abschluss des Mietvertrags vom Vermieter von einer Baumaßnahme erfahren (Abriss eines Gebäudes auf einem Nachbargrundstück).

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AG Eckernförde, 27.04.2010 - Az: 6 C 670/09


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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