Der Verlust eines Schlüssels kann in Wohnanlagen schnell unangenehme Folgen haben: Kommt es zum Verlust eines oder mehrerer Schlüssel, kann es vorkommen, daß auf Kosten des Mieters die Schließanlage
komplett ersetzt werden soll - viele Mietverträge sehen dies vor. Die Kosten trägt der Mieter ausschließlich bei Verschulden. Ein Austausch entfällt auch dann, wenn nachweislich keine Gefahr besteht, daß der Schlüssel unberechtigt benutzt wird. Dieser Nachweis kann jedoch nicht immer ohne weiteres erbracht werden.
Eine Schlüsselversicherung schützt vor den ggf. entstehenden nicht unerheblichen Kosten, die durch einen notwendigen Austausch einer Schließanlage entstehen. Eine separate Schlüsselversicherung wird indes von den Versicherungsunternehmen nur selten angeboten; üblich ist es vielmehr, diese Option zusätzlich in die private Haftpflichtversicherung aufzunehmen. Diese Variante ist in aller Regel auch ganz entschieden preiswerter als eine reine Schlüsselversicherung. Über die konkreten Leistungen und Klauseln sollte man sich selbstverständlich vorab informieren.