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Reservierungsvereinbarung mit dem Makler

Mietrecht Lesezeit: ca. 5 Minuten


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Stand: (letzte Änderung: 23.04.2026)

Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Nein, eine Reservierungsgebühr darf nicht über die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Maklers vereinbart werden (vgl. BGH, 20.04.2023 - Az: I ZR 113/22). Es bedarf einer gesonderten, zeitlich begrenzten vertraglichen Vereinbarung.
Die Gebühr darf keinen unzulässigen Druck auf den Kaufinteressenten ausüben. Überschreitet sie etwa 10 bis 15 % der vereinbarten Maklerprovision, ist die Vereinbarung ohne notarielle Beurkundung formnichtig.
Ein Reservierungsvertrag benachteiligt den Kunden unangemessen, wenn die Rückzahlung der Gebühr ausnahmslos ausgeschlossen ist und dem Kunden keine nennenswerten Vorteile oder dem Makler keine geldwerte Gegenleistung gegenüberstehen.
Der Makler muss über einen Makleralleinauftrag verfügen, um die Reservierung glaubhaft garantieren zu können. Ohne diesen Auftrag würde der Makler gegenüber dem Interessenten eine Sicherheit vortäuschen, die er faktisch nicht gewährleisten kann.
Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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