Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.730 Anfragen

Eigentümerwechsel: Mietvertrag hüten!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Die allerwichtigste Regel beim Eigentümerwechsel lautet „Kauf bricht nicht Miete“. Der alte Mietvertrag bleibt weiter wirksam, egal ob es sich um einen schriftlichen oder mündlichen Mietvertrag handelt. Es muss nicht sofort ein neuer Vertrag abgeschlossen werden, in dem der neue Eigentümer dann nach Belieben Änderungen vornehmen kann.

Deshalb sollte der alte Mietvertrag gut aufbewahrt werden - er schützt vor neuen (nachträglichen) Vereinbarungen. Schlägt der neue Vermieter Änderungen vor, so sollte auf jeden Fall eine rechtliche Beratung über die Vor- und Nachteile des neuen Vertrages in Anspruch genommen werden, ehe man sich zur Unterschrift entscheidet.
Stand: 01.04.2019 (aktualisiert am: 21.11.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen