Ist die Nebenkostenabrechnung korrekt?
Eine ordnungsgemäße Abrechnung ist Voraussetzung dafür, dass der Vermieter eine Nachzahlung verlangen darf. Mit unserer kostenlosen interaktiven Abfrage können Sie Schritt für Schritt prüfen, ob die wichtigsten formellen und inhaltlichen Anforderungen eingehalten wurden.
Fragen zur Abrechnung:
Hinweis: Beantworten Sie die Fragen möglichst vollständig und sorgfältig.
Ergebnis:
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Stand: (letzte Änderung: 22.04.2026)
Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.
Beitrag von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
Die Zahlung von Betriebskosten ist nur dann verpflichtend, wenn dies ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart wurde. Zudem dürfen nur die im Vertrag explizit aufgeführten Kostenarten umgelegt werden.
Nicht umlagefähig sind insbesondere allgemeine Verwaltungskosten sowie Instandhaltungs- und Reparaturkosten, die den normalen Betrieb nicht betreffen. Diese müssen vor der Abrechnung aus den Gesamtkosten herausgerechnet werden.
Eine korrekte Abrechnung muss den Abrechnungszeitraum (üblicherweise 12 Monate) eindeutig benennen, die Gesamtkosten auflisten, den Umlageschlüssel nachvollziehbar darlegen und den Anteil des Mieters sowie die Vorauszahlungen korrekt ausweisen.
Wird ein Objekt teilweise gewerblich genutzt, müssen die dadurch veranlassten Nebenkosten vorab durch einen sogenannten Vorwegabzug herausgerechnet werden, um eine unzulässige Benachteiligung der Wohnungsmieter zu vermeiden.
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