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Mietminderungstabelle für ausgewählte Mängel - Teil 1

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Minderungsgrad Mangelbeschreibung Gericht, Aktenzeichen
0,5 - 1 % Trübe Isolierglasscheiben AG Miesbach, 3 C 585/84
2,5 % Dauerhafter Defekt des Müllschluckers AG Hamburg, 48 C 1464/79
3 % Unbenutzbarer Herd AG München, 23 C 8930/84
3 % Defekter Badewannenabfluss AG Schöneberg, 5 C 72/90
3 % Postzustellungwegen fehlenden Briefkastens unmöglich AG Hamburg, 40 C 305/73
3 % Balkon ist nicht nutzbar LG Berlin MM 1986, Nr. 9, 27
5 % Blinde Isolierglasscheibe (je Fenster) AG Kassel, 802 C 2502/92
5 % Wasser dringt gelegentlich durch Decke einer Altbauwohnung AG Nidda, 1 C 95/81
5 % Fehlen der Sandkiste auf Kinderspielplatz LG Freiburg, 9 S 197/74
5 % Feuchtigkeitsflecken an Küchendecke LG München, 31 S 17040/84
5 % Feuchtigkeit im Kellerraum AG Düren, 8 C 465/81
5 % Defekt der hauseigenen Waschmaschine AG Hannover, 522 C 9055/85
5 % Gegensprech- und Türöffnungsanlage defekt LG Berlin GE 1992, 159
5 % Fehlende Mülltone zur Abfallentsorgung LG Coburg Az: 32 S 139/00
6 % Undichte und mit Feuchtigkeitsbeschlag versehene Doppelfenster AG Köln, 152 C 1013/78
7 % Lärmbelästigung im Haus durch Waschsalon AG Hamburg, 43 C 268/74
7,5 % Ausfall des Aufzuges, je nach Stockwerk: hier 5. Stock AG Bremen WuM 87, 383
8 % Durchfeuchtete Zimmerdecke LG Hamburg, 11 S 86/71
8,5 % Erhebliche Lärmbelästigung durch Flugzeuge LG Wiesbaden, 1 S 224/79
10 % Statt zugesagtem abgeschlossenen Keller nur Abstellplatz LG Hamburg, 7 S 64/74
10 % Der Keller ist nicht benutzbar AG Köln WuM 81, U 19
10 % Hellhörige Wohnungsräume AG Lüdingshausen, 4 C 132/78
10 % Unverschließbare Fenster AG Ravensburg, 5 C 676/74
10 % Feuchte Wohnung AG Ravensburg, 5 C 676/74
10 % Mehrmalige Störung (Lärmbelästigung) der Nachtruhe durch Mietmieter pro Woche AG Frankfurt, 33 C 40/58
10 % Rostiges Wasser aufgrund schlechter Hauswasserleitung AG Köln, 221 [154] C 3195/79
10 % Fenster und Haustür sind undicht AG München, 25 C 9566/84
10 % Schimmel an gesamter Ausenwand eines Abstellraums in Wohnung AG Steinfurt, 3 C 230/77
10 % Erhebliche Belästigung wegen Fluglärms ohne genügende Isolierung LG Kiel, 1 S 144/78
10 % Undichte Fenster LG Berlin, 61 S 437/81
10 % Feuchtigkeit im Bad LG München I, 14 S 13987/83
10 % Feuchtigkeit im Schlafzimmer LG Osnabrück, 1 S 523/83
10 % Schlechter Fernsehempfang AG Schöneberg GE 88, 361
10 % Nitratgehalt des Wassers liegt über der Norm NJW-RR 1987, 971
Stand: 15.08.2016 (aktualisiert am: 22.04.2026)
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Eine Mietminderung ist möglich, wenn der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache durch einen Sach- oder Rechtsmangel gemindert ist. Die Höhe der Minderung orientiert sich dabei an der Schwere der Beeinträchtigung.
Es gibt keine gesetzlich festgelegten Prozentsätze. Die in der Tabelle genannten Werte basieren auf gerichtlichen Einzelfallentscheidungen und dienen lediglich als Orientierungshilfe für die Minderungshöhe.
Etwa 10 % Minderung sind laut Rechtsprechung bei Beeinträchtigungen wie feuchten Wänden im Bad oder Schlafzimmer, undichten Fenstern, unbenutzbaren Kellern oder erheblichen Lärmbelästigungen möglich (vgl. z. B. LG München I, 14 S 13987/83; LG Berlin, 61 S 437/81; AG Köln WuM 81, U 19).
Ja, auch für geringfügige Mängel gibt es entsprechende Urteile. So wurde bei einem dauerhaften Defekt des Müllschluckers eine Minderung von 2,5 % für angemessen erachtet (vgl. AG Hamburg, 48 C 1464/79).
Theresia DonathDr. Rochus SchmitzPatrizia Klein

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