AnwaltOnline - Mietrecht Juli 2025
ISSN: 1619-7143
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Interessante Urteile
Schadensminderung des Vermieters bei unwirksamer Schönheitsreparaturenklausel
Die Verwendung auch weicher Renovierungsfristen für Schönheitsreparaturen von 3, 5 und 7 Jahren ist bei nach Februar 2008 geschlossenen Mietverträgen unzulässig und führt zur Unwirksamkeit der Klausel.
Stehen dem Vermieter Schadensersatzansprüche gegen den Mieter aufgrund eines vertragswidrigen Zustands der Mietsache zu, …
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Betriebskostenabrechnung: Kosten für Hausmeister und Gartenpflege können nicht zusammengefasst werden!
Die Zusammenfassung von Kostenpositionen über die Grenzen der jeweiligen Definition als Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung ist nur im Ausnahmefall zulässig, soweit die Betriebskosten nach ihrem Entstehungsgrund gleichartig sind, wie das in Teilen des Bundesgebietes bei den Kostenpositionen …
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Bestandsschutzklausel und die Vereinbarung über den Ausschluss der Eigenbedarfskündigung
Sofern eine gesetzesverstärkende Bestandsschutzklausel mit einer zeitlich nachfolgenden Vereinbarung zum vollständigen temporären Ausschluss der Eigenbedarfskündigung zusammentrifft, liegt eine kumulative Verschärfung der Kündigungsbeschränkung vor. …
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Zahlung der erhöhten Miete „unter Vorbehalt“ ist keine Zustimmung zur Mieterhöhung
Die Zustimmung zur Mieterhöhung stellt eine Annahmeerklärung im Sinne des § 146 BGB, also eine empfangsbedürftige Willenserklärung dar, die gemäß §§ 133, 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen ist. …
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Das Thema des Monats
Kann ein Mieter kündigen oder die Miete mindern, wenn es in der Wohnung zu heiß wird?
Sobald die Temperaturen im Sommer klettern, sehnt sich so mancher Mieter nach kühlen Innenräumen. Doch nicht immer kann die Wohnung für eine Abkühlung sorgen, da sich auch so manche Wohnung im Sommer deutlich aufheizt. Doch welche Temperaturen muss ein Mieter hinnehmen und was darf zur Abkühlung getan werden?
Warme Wohnung als Mietmangel?
Grundsätzlich ist es nicht so, dass jede warme Wohnung auch einen Mietmangel darstellt, den der Vermieter abzustellen hat. Hierbei kommt es immer auf den Einzelfall an.Es gilt der Grundsatz, dass der Vermieter verpflichtet ist, die vermietete Sache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Bei der Bewertung wird es daher immer auch auf die konkrete Lage der Wohnung und der Fenster ankommen. Denn dies gehört zum vertragsgemäßen Zustand. Bei einer Dachgeschosswohnung oder vielen großen Fenstern muss dem Mieter bei Vertragsschluss bereits klar sein, dass es im Sommer wärmer werden wird. Minderungsansprüche scheitern in solchen Fällen daher regelmäßig.
So führte das AG Leipzig aus, dass es klar sein muss, dass sich eine bewusst angemietete Maisonettewohnung wegen der großen Außenwandflächen und der durch die Höhe regelmäßig ungehinderten Sonneneinstrahlung im Sommer mehr erhitzt, als etwa bei Wohnungen in unteren Geschossen. Grundsätzlich müssen daher Temperaturen bis 30°C hingenommen werden. …
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