AnwaltOnline - Mietrecht Juli 2019
ISSN: 1619-7143
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Interessante Urteile
Verjährung beginnt erst mit vollständiger Rückgabe der Mietsache
Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache verjähren in sechs Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem er die Mietsache zurückerhält (§ 548 Abs. 1 Satz 1 und 2 BGB).
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs setzt der Rückerhalt im Sinne ...
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Widerruf einer Veräußerungszustimmung
Ist als Inhalt des Sondereigentums vereinbart, dass der Wohnungseigentümer zur Veräußerung des Wohnungseigentums der Zustimmung anderer Wohnungseigentümer oder eines Dritten bedarf, wird die erteilte Zustimmung unwiderruflich, sobald die schuldrechtliche Vereinbarung über die Veräußerung wirksam geworden ist. ...
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Wachschutz gehört nicht zu den Betriebskosten!
Die Kosten für einen Wachschutz sind bei einem Mietvertrag für Wohnraum nicht als sonstige Betriebskosten i.S.d. Betriebskostenverordnung umlegbar, wenn es sich um ein Gebäude mit gewerblichen Einheiten und Wohneinheiten handelt. Dies gilt auch dann, wenn der Mietvertrag die Position Wachdienst enthält. ...
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Einführung von Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungsbeschränkungen in der WEG?
§ 21 Abs. 7 WEG erfasst nicht die Einführung von Vertragsstrafen für Verstöße gegen Vermietungsbeschränkungen; ein darauf bezogener Mehrheitsbeschluss ist mangels Beschlusskompetenz nichtig.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Die ...
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Weitere Urteile zum Mietrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
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Die Anpassung der Miete ist nicht so einfach, wie sich mancher Vermieter das vorstellen mag. Aufgrund der damit einhergehenden Kosten wird ein solches Mieterhöhungsverlangen vom Mieter in der Regel besonders genau unter die Lupe genommen - schließlich hat jede dritte Mieterhöhung Fehler!
Als Mieter können Sie bei einer ungültigen Mieterhöhung bares Geld sparen. Als Vermieter sparen Sie sich teuren Ärger, wenn Sie sicherstellen, dass Ihre Mieterhöhung rechtssicher ist.
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Das Thema des Monats
Mietvertrag
Mietverträge müssen nicht zwingend schriftlich geschlossen werden, Sie können auch mündlich abgeschlossen werden. Auch ein umfangreicher Vertrag ist nicht erforderlich, ein schriftlicher Mietvertrag kann bereits mit wenigen Sätzen fixiert werden.
Voraussetzung für einen wirksamen Mietvertrag ist, dass Einigkeit darüber besteht, wer Mieter und wer Vermieter ist (eindeutige Bezeichnung der Vertragsparteien), welche Wohnung (genaue Bezeichnung des Mietgegenstandes) zu welchen Preis vermietet wird und wann das Mietverhältnis beginnt.
Weitere Vereinbarungen dienen lediglich der Klarstellung der Beziehung zwischen Mieter und Vermieter und ersetzen die ansonsten greifenden gesetzlichen Regelungen – ganz regelmäßig zum Nachteil des Mieters. Dies ist jedoch nur schriftlich möglich und für juristische Laien auch nicht immer ganz einfach zu formulieren.
Die meisten Mietverträge werden deshalb in Form vorgedruckter Formularmietverträge abgeschlossen. In diesem Fall müssen sich die einzelnen Regelungen im Hinblick auf deren Wirksamkeit an den Vorschriften für die Gestaltung rechtsgeschäftlicher Schuldverhältnisse durch Allgemeine Geschäftsbedingungen messen lassen (§§ 305 – 310 BGB).
Dies führt immer wieder dazu, dass Regelungen aus Standardmietvertragen ...
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Nebenkostencheck für Mieter und Vermieter
Jedes Jahr, wenn die Betriebskostenabrechnung ins Haus flattert, fragt sich der Mieter, ob die Kosten wirklich so hoch sein können. Der Verdacht, dass falsch abgerechnet wurde kann durchaus berechtigt sein - in nahezu jeder zweiten Abrechnung finden sich Fehler, die teilweise so erheblich sind, dass die Abrechnung ungültig ist. Bei inhaltlichen Fehlern ist eine Korrektur des Fehlers zu Lasten des Mieters nach Ablauf der Abrechnungsfrist gemäß § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB i.d.R. ausgeschlossen! Einwendungen gegen die Abrechnung müssen daher rechtzeitig erfolgen.
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