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Mietpreisbremse in Baden-Württemberg

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nun kommt auch Baden-Württemberg die Mietpreisbremse zu Einsatz. Ab dem 1.11.2015 können in 68 Städten und Gemeinden die Mieten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen nur noch maximal 10% oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Eine entsprechende Rechtsverordnung hat die die Landesregierung beschlossen. Neubauten und umfassend sanierte Wohnungen sind wie immer von der Mietpreisbremse ausgenommen.

Im Einzelnen sind diese Städte und Gemeinden erfasst:

Altbach, Asperg, Bad Krozingen, Bad Säckingen, Baienfurt, Bietigheim-Bissingen, Brühl, Denkendorf, Denzlingen, Dossenheim, Durmersheim, Edingen-Neckarhausen, Eggenstein-Leopoldshafen, Emmendingen, Eppelheim, Fellbach, Filderstadt, Freiberg am Neckar, Freiburg im Breisgau, Friedrichshafen, Grenzach-Wyhlen, Gundelfingen, Heidelberg, Heilbronn, Heitersheim, Hemsbach, Iffezheim, Karlsruhe, Kirchentellinsfurt, Konstanz, Leimen, Linkenheim-Hochstetten, Lörrach, March, Merzhausen, Möglingen, Müllheim, Neckarsulm, Neuenburg am Rhein, Neuhausen auf den Fildern, Offenburg, Pfinztal, Plochingen, Radolfzell am Bodensee, Rastatt, Ravensburg, Remchingen, Renningen, Reutlingen, Rheinfelden (Baden), Rheinstetten, Rielasingen-Worblingen, Sandhausen, Sindelfingen, Singen (Hohentwiel), Steinen, Stutensee, Stuttgart, Teningen, Tettnang, Tübingen, Ulm, Umkirch, Waldkirch, Weil am Rhein, Weingarten, Wendlingen am Neckar, Winnenden.

Veröffentlicht: 01.11.2015

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