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Kappungsgrenze in Baden-Württemberg ab 1.7.2015 gesenkt

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ab dem 1.7.2015 wird die Kappungsgrenze in vielen Kommunen Baden-Württembergs für den Zeitraum von drei Jahren auf 15% gesenkt. Betroffen sind hiervor 44 Städten und Gemeinden, in denen ab dem 1.7.2015 sowohl die reduzierte Kappungsgrenze für Mieterhöhungen als auch die verlängerte Kündigungssperrfrist gilt:

Altbach, Asperg, Bad Krozingen, Bad Säckingen, Baienfurt, Denzlingen, Dossenheim, Edingen-Neckarhausen, Emmendingen, Eppelheim, Fellbach, Freiberg am Neckar, Freiburg im Breisgau, Friedrichshafen, Grenzach-Wyhlen, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Kirchentellinsfurt, Konstanz, Leimen, Lörrach, March, Merzhausen, Möglingen, Neckarsulm, Offenburg, Radolfzell am Bodensee, Rastatt, Ravensburg, Reutlingen, Rheinfelden (Baden), Rheinstetten, Rielasingen-Worblingen, Singen (Hohentwiel), Steinen, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Umkirch, Waldkirch, Weil am Rhein, Weingarten, Wendlingen am Neckar.

In Planung ist weiterhin, auch die Mietpreisbremse umzusetzen, wobei hier bis zu 68 Städte und Gemeinden im Gespräch sind. Die Umsetzung ist jedoch noch nicht beschlossen.

Veröffentlicht: 01.07.2015

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