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Mietpreisbremse in Berlin

Mietrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Berliner Senat hat eine Verordnung erlassen, so dass ab dem 1.6.2015 in Berlin die Mietpreisbremse gilt. Die Verordnung hat ganz Berlin zu einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt erklärt. Somit darf die Miete bei der Wiedervermietung einer nicht preisgebundenen Wohnung in Berlin höchstens zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Die Begrenzung gilt zunächst bis Ende Mai 2020.

Veröffentlicht: 01.06.2015

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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