Der Bundesrat befasst sich in seiner nächsten Plenarsitzung abschließend mit der Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029. Das Gesetz wurde kürzlich vom Bundestag beschlossen. Bereits im Februar hatte der Bundesrat einen vergleichbaren Gesetzentwurf auf den Weg gebracht.
Instrument für angespannte Wohnungsmärkte
Im Kern regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die
ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten. Dazu zählen Regionen, in denen die Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder in denen die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.
Bisherige Regelung vor dem Auslaufen
Die Mietpreisbremse existiert seit 2015. Ohne die Verlängerung würde sie zum 31. Dezember 2025 auslaufen. Zudem konnte bisher ein Gebiet nur für die Dauer von fünf Jahren zum angespannten Wohnungsmarkt erklärt werden – diese zeitliche Einschränkung würde mit dem Gesetz zukünftig entfallen.
Weiterhin angespannter Wohnungsmarkt
Die Verlängerung der Mietpreisbremse begründet der Bundestag mit dem weiter angespannten Mietwohnungsmarkt in Ballungszentren. Liefe die Mietpreisbremse zum Ende des Jahres aus, könnte dies zusammen mit den steigenden Energiekosten und den anderweitig hohen Preisen dazu führen, dass Menschen mit niedrigem, aber auch durchschnittlichem Einkommen – insbesondere Familien mit Kindern – aus ihren angestammten Wohnvierteln verdrängt werden.
Veröffentlicht: 03.07.2025
Quelle: heute im bundestag (hib)