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Umwandlungsverordnung für Mietwohnungen verlängert

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Kommunen in Baden-Württemberg können die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in bestimmten Gebieten weiterhin von einer Genehmigung abhängig machen. Das Kabinett hat die Umwandlungsverordnung bis 2028 verlängert.

Die Landesregierung möchte es den Kommunen im Land weiterhin ermöglichen, die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen in bestimmten Gebieten von einer Genehmigung abhängig zu machen. Eine entsprechende Verlängerung der Umwandlungsverordnung hat das Landeskabinett – nach Anhörung der betroffenen Verbände – auf seiner jüngsten Sitzung beschlossen.

Kommunen entscheiden selbst

Das Baugesetzbuch ermächtigt die Länder, für Grundstücke in Gebieten einer sogenannten Milieuschutzsatzung zu bestimmen, dass die Begründung von Wohneigentum oder Teileigentum einer Genehmigung bedarf. Die Kommunen bestimmen selbst vor Ort, ob sie vom Instrument der Umwandlungsgenehmigung Gebrauch machen.

Die Umwandlungsverordnung dient in besonders bestimmten Gebieten dem Erhalt der Zusammensetzung der ansässigen Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen. Ein besonderes Schutzbedürfnis kann beispielsweise durch den Verkauf von Wohnungsbeständen an große Investoren ausgelöst werden. Dies kann dazu führen, dass alteingesessene Mieterinnen und Mieter bei Mieterhöhungen sich ihre Wohnung nicht mehr leisten können oder diese in der Folge der Geltendmachung von Eigenbedarf seitens der Erwerberseite verlieren und deswegen das Quartier verlassen müssen.

Umwandlungsverordnung bis 2028 verlängert

Die Umwandlungsverordnung ist auf fünf Jahre nach Inkrafttreten befristet. Die Umwandlungsverordnung der Landesregierung trat 2013 in Kraft und wurde 2018 erstmals verlängert - bis zum 18. November 2023. Jetzt wurde eine weitere Verlängerung bis 18. November 2028 beschlossen.

Veröffentlicht: 26.10.2023

Quelle: PM Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen

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