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Weitergabe von Preisanpassungen bei Fernwärme: Länder stimmen zu

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

In verkürzter Frist hat der Bundesrat am 8. Juli 2022 einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Versorgung mit Fernwärme zugestimmt.

Preisanpassungen früher als im Vertrag vorgesehen

Die Verordnung räumt Fernwärmeversorgungsunternehmen, die ihre Wärme aus Gas erzeugen, das Recht ein, die ihnen nach § 24 Energiesicherungsgesetz von ihren Gaslieferanten weitergegebenen Preisanpassungen auch bei entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarungen ihrerseits zeitnah an ihre Fernwärmekunden weitergeben zu können. Diese erhalten im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht.

Schutz vor Liquiditätseinschränkungen und Versorgungsengpässen

Ohne diese Möglichkeit zur Weiterreichung der Preiserhöhungen könnten bei den Fernwärmeversorgern erhebliche Liquiditätsprobleme entstehen. Diese würden letztlich zu einer Gefährdung der Wärmeversorgung von Kundinnen und Kunden führen, heißt es in der Verordnungsbegründung.

Inkrafttreten

Die Verordnung tritt am 19. Juli 2022 in Kraft.

Veröffentlicht: 19.07.2022

Quelle: BundesratKOMPAKT

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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