In verkürzter Frist hat der Bundesrat am 8. Juli 2022 einer Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Versorgung mit Fernwärme zugestimmt.
Preisanpassungen früher als im Vertrag vorgesehen
Die Verordnung räumt Fernwärmeversorgungsunternehmen, die ihre Wärme aus Gas erzeugen, das Recht ein, die ihnen nach § 24 Energiesicherungsgesetz von ihren Gaslieferanten weitergegebenen Preisanpassungen auch bei entgegenstehenden vertraglichen Vereinbarungen ihrerseits zeitnah an ihre Fernwärmekunden weitergeben zu können. Diese erhalten im Gegenzug ein Sonderkündigungsrecht.
Schutz vor Liquiditätseinschränkungen und Versorgungsengpässen
Ohne diese Möglichkeit zur Weiterreichung der Preiserhöhungen könnten bei den Fernwärmeversorgern erhebliche Liquiditätsprobleme entstehen. Diese würden letztlich zu einer Gefährdung der Wärmeversorgung von Kundinnen und Kunden führen, heißt es in der Verordnungsbegründung.
Inkrafttreten
Die Verordnung tritt am 19. Juli 2022 in Kraft.
Veröffentlicht: 19.07.2022
Quelle: BundesratKOMPAKT