Am 26. November 2021 stimmt der Bundesrat über eine Regierungsverordnung ab, die die Prüfung zum zertifizierten Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz WEG regelt.
Rechtsgrundlage ist die von Bundestag und Bundesrat beschlossene Reform des WEG vom Oktober 2020, die seit Dezember letzten Jahres gilt. Sie gibt allen Wohnungseigentümerinnen und Wohnungseigentümern den Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters. Dieser muss vor einer Industrie- und Handelskammer durch eine Prüfung nachgewiesen haben, dass er oder sie über die notwendigen rechtlichen, kaufmännischen und technischen Voraussetzungen verfügt.
Veröffentlicht: 17.11.2021
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