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Mehr Transparenz bei Schlüsseldienst-Preisen

Mietrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Rheinland-Pfalz setzt sich dafür ein, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor unseriösen Schlüsseldiensten zu schützen.

Im Juli 2020 hatte das Land dazu einen Gesetz- und einen zugehörigen Verordnungsentwurf in den Bundesrat eingebracht. Das Plenum entscheidet am 18. September 2020 darüber, ob es die beiden Vorschläge annimmt.

Ziel der Initiativen ist es, die Preistransparenz für die Verbraucherinnen und Verbraucher zu erhöhen: Anbieter von Schlüsseldiensten sollen künftig verpflichtet werden, ihre Preisverzeichnisse bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu hinterlegen und regelmäßig zu aktualisieren sowie ihre Angaben im Internet zu veröffentlichen.

Beschwerden über Abzocke

Hintergrund der Initiative ist, dass die Verbraucherzentralen in Deutschland seit Jahren ein hohes Aufkommen an Beschwerden über unangemessen hohe Entgelte für die Inanspruchnahme von Schlüsseldiensten verzeichnen. Nach aktueller Rechtslage gibt es bereits Regelungen zur Veröffentlichung von Preisen, ohne dabei die Preise selbst festzulegen - das sogenannte Preisordnungsrecht. Da diese Regelungen jedoch nicht ausreichend Schutz böten, fordert Rheinland-Pfalz sowohl Änderungen der Verordnungsermächtigung (PAngG) als auch der Verordnung (PAngVO).

Veröffentlicht: 09.09.2020

Quelle: BundesratKOMPAKT

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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