Zum 1.6.2019 tritt eine neue Verordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen in Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Laufzeit beträgt 13 Monate, die Verordnung endet mithin zum 29.6.2020.
Betroffen sind 37 Städten und Gemeinden, in denen die Kappungsgrenze für Mieterhöhungen auf 15 Prozent innerhalb von drei Jahren abgesenkt wird. Die vorherige Verordnung läuft zum 31.5.2019 aus.
Veröffentlicht: 30.05.2019
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