Hamburg reagiert auf die Veränderungen der letzten Jahre in dem Bereich der Ferienwohnungen, wodurch inzwischen ganze Wohnungen dauerhaft dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt der Stadt entzogen werden.
Aus kurzfristigen Vermietungen im privaten Rahmen hat sich ein lukratives Geschäftsmodell mit illegalen Ferienwohnungen entwickelt. Zuletzt war die Kontrolle der Angebote regelmäßig schwierig, weil die Vermieter die Wohnungen bislang im Internet anonym anbieten können. Das ist mit der neuen Registrierungspflicht nicht mehr möglich. Das neue Wohnraumschutzgesetz sieht eine Verkürzung der Vermietungszeit auf maximal acht Wochen vor und ist damit neben der Kappungsgrenzenverordnung, der Mietpreisbegrenzungsverordnung und den sozialen Erhaltungsverordnungen ein wichtiger Baustein zur Sicherung des bezahlbaren Mietwohnungsbestandes.
Wer Wohnraum als Ferienunterkunft vermieten oder auf Ferienwohnungsportalen inserieren möchte, muss sich vorher registrieren.
Für die Registrierung von rechtmäßigen Vermietungen wurde eigens ein Onlinedienst (www.hamburg.de/wohnraumschutz) entwickelt, über den man leicht und schnell und ohne Gebühr eine Wohnraumschutznummer erhält, die ab dem 1. April 2019 bei Angeboten und Werbung für Ferienwohnungen in Wohnraum angegeben werden muss. Die Vergabe der Nummer erfolgt automatisch unmittelbar im Anschluss an die Registrierung.
Veröffentlicht: 28.03.2019
Quelle: PM der Stadt Hamburg
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