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Wohnraum in Hamburg künftig besser geschützt - Registrierung von Ferienwohnungen Pflicht

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Hamburg reagiert auf die Veränderungen der letzten Jahre in dem Bereich der Ferienwohnungen, wodurch inzwischen ganze Wohnungen dauerhaft dem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt der Stadt entzogen werden.

Aus kurzfristigen Vermietungen im privaten Rahmen hat sich ein lukratives Geschäftsmodell mit illegalen Ferienwohnungen entwickelt. Zuletzt war die Kontrolle der Angebote regelmäßig schwierig, weil die Vermieter die Wohnungen bislang im Internet anonym anbieten können. Das ist mit der neuen Registrierungspflicht nicht mehr möglich. Das neue Wohnraumschutz­gesetz sieht eine Verkürzung der Vermietungszeit auf maximal acht Wochen vor und ist damit neben der Kappungsgrenzenverordnung, der Mietpreisbegrenzungsverordnung und den sozialen Erhaltungsverordnungen ein wichtiger Baustein zur Sicherung des bezahlbaren Mietwohnungsbestandes.

Wer Wohnraum als Ferienunterkunft vermieten oder auf Ferienwohnungsportalen inserieren möchte, muss sich vorher registrieren.

Für die Registrierung von rechtmäßigen Vermietungen wurde eigens ein Onlinedienst (www.hamburg.de/wohnraumschutz) entwickelt, über den man leicht und schnell und ohne Gebühr eine Wohnraumschutznummer erhält, die ab dem 1. April 2019 bei Angeboten und Werbung für Ferienwohnungen in Wohnraum angegeben werden muss. Die Vergabe der Nummer erfolgt automatisch unmittelbar im Anschluss an die Registrierung.

Die wichtigsten Neuerung:

  • Verkürzung der zeitlichen Ausnahmeregelung für die Zweckentfremdung von sechs Monate auf acht Wochen
  • Einführung einer Registrierungspflicht und Pflicht zur Angabe der Wohnraumschutznummer bei Anzeigen und Angeboten
  • Einführung einer Pflicht zur Führung eines Belegungskalenders einschließlich Informationspflicht gegenüber der zuständigen Stelle
  • Einführung einer Pflicht für Dienstanbieter und anderen Medien, nur Angebote mit Wohnraumschutznummer zuzulassen
  • Schaffung einer Berechtigung der zuständigen Stellen, bei nicht erfolgter Auskunft Entfernung zu verlangen
  • Erweiterung des Ordnungswidrigkeitenkatalogs für Portale und Anbieter ohne Wohnraumschutznummer.
  • Bußgeldhöchstbetrag wird auf 500.000 Euro angehoben
  • Meldung von Ferienwohnungen und Übernachtungen an die Steuerbehörden

Veröffentlicht: 28.03.2019

Quelle: PM der Stadt Hamburg

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