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Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme

Mietrecht

Eine Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme ist die schriftliche Mitteilung des Vermieters an den Mieter über geplante bauliche Veränderungen, die den Wohnwert erhöhen oder Energie einsparen. Sie muss mindestens drei Monate vor Beginn der Maßnahme erfolgen und bestimmte Pflichtangaben enthalten.

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Betrifft: Ankündigung einer Modernisierungsmaßnahme

Sehr geehrter Herr / Sehr geehrte Frau (...) ,

ich beabsichtige, im Hause (...) in (...) in dem Sie von mir eine Wohnung gemietet haben, …

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Bewertung für den Herrn Rechtsanwalt Dr. Voss Herr Voss ist ein sehr bemühter Anwalt, der auch mit einer fast 82 jährigen Frau umgehen kann. ...
Pabst,Elke, Pforzheim