Eine Abmahnung ist eine formelle Mitteilung des Vermieters an den Mieter, in der der Vermieter den Mieter auf ein bestimmtes Fehlverhalten oder eine Pflichtverletzung hinweist und ihn zur Besserung auffordert.
An
Betrifft: Abmahnung wegen gewerblicher Nutzung der Mietwohnung
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ich habe festgestellt, dass Sie gewerblich nutzen. So wird zumindest teilweise betrieben.
Ich weise hiermit darauf hin, dass die Wohnung laut Mietvertrag vom ausschließlich zu Wohnzwecken vermietet wurde. Die gewerbliche Nutzung ist laut Teilungserklärung der Wohnungseigentümergemeinschaft und dem zwischen uns geschlossenen Mietvertrag unzulässig.
Die häufigen Besuche Ihrer Kunden führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der weiteren im Haus wohnenden Parteien:
Der Publikumsverkehr beginnt ab Uhr, was zu Unruhe im Haus führt.
Teilweise hält der Publikumsverkehr bis Uhr an.
werden mehr denn je beansprucht.
Über diese Umstände haben sich bereits beschwert.
Ich fordere Sie aus den genannten Gründen auf, die gewerbliche Nutzung unverzüglich, spätestens aber bis zum zu beenden.
Ich werde nachprüfen, ob Sie der Aufforderung nachkommen. Sofern dies nicht der Fall sein sollte, sehe ich mich gezwungen, Sie auf Unterlassung zu verklagen.
Weiterhin werde ich bei Fortsetzung des vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache aus ebendiesem Grund die fristlose Kündigung der Mietsache gem. § 543 BGB aussprechen.
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Patrizia Klein
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