Zustimmungsverlangen des Vermieters zur Mieterhöhung unter Bezugnahme auf einen Mietspiegel
Mietrecht
Für eine bessere Bedienbarkeit wird dieses Musterformular sofern erforderlich breiter angezeigt. Sie können horizontal scrollen/wischen, um die einzelnen Elemente des Musterformulars anzeigen zu lassen.
Schriftliche Aufforderung zur Erhöhung der Miete, die sich auf einen Mietspiegel stützt. Der Vermieter muss dem Mieter eine Frist von zwei Monaten einräumen, in der dieser die Erhöhung prüfen und der Mieterhöhung zustimmen kann. Ist das Verlangen rechtmäßig, hat der Vermieter einen Anspruch auf die Zustimmung. Die sich ergebenden Werte werden entsprechend Ihren Angaben automatisch berechnet.
An
,
Mieterhöhung für die Wohnung ,
,
auf der Grundlage von § 558 BGB als Vermieter dazu berechtigt, von Ihnen Ihre Zustimmung zur Erhöhung der mit Ihnen vereinbarten Miete zu verlangen, wenn üblicherweise für vergleichbare Wohnungen eine höhere Miete gezahlt wird, die Miete zu dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit fünfzehn Monaten unverändert ist und seit der letzten Mieterhöhung mindestens ein Jahr vergangen ist.
Dies ist vorliegend der Fall. Die von Ihnen gezahlte Miete beträgt derzeit – ohne Nebenkosten – , die anrechenbare Wohnfläche für Ihre Wohnung beträgt m², somit ergibt sich derzeit ein m²-Preis von . Diese Kaltmiete entspricht nicht mehr der Miete, die in der Gemeinde für nicht preisgebundenen Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage gezahlt wird.
Die o.g. Miete ist seit mehr als einem Jahr nicht mehr erhöht worden.
Die letzte Mieterhöhung erfolgte am .
Die von Ihnen angemietete Wohnung ist im Jahre bezugsfertig geworden; sie verfügt über folgende Ausstattung: und befindet sich in Wohnlage.
Ausweislich des Mietspiegels der beträgt die ortsübliche Vergleichsmiete für Wohnungen dieser Kategorie:
Zwischen und
Im Mittelwert
Eine Erhöhung der Grundmiete Ihrer Wohnung um = pro m² erscheint vor diesem Hintergrund gerechtfertigt.
Die geforderte Erhöhung hält sich innerhalb der Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB, wonach die Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als % erhöht werden darf. Die vorliegend geforderte Mieterhöhung beträgt %.
Für die Abgabe der Zustimmungserklärung steht Ihnen gem. § 558b Abs. 2 BGB eine Zeitspanne bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsschreibens zu. Sie daher, der Erhöhung der Kaltmiete auf zuzustimmen und Ihre schriftliche Zustimmung bis zum unterschrieben zurückzusenden. Sie können dazu die untenstehende vorbereitete Erklärung nutzen. Unterschreiben Sie diese Erklärung und schicken Sie das Schreiben bitte zurück. Eine Kopie dieses Schreibens ist für Ihre Unterlagen bestimmt.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Schweigen als Ablehnung gewertet werden muss. Sofern Sie innerhalb der bezeichneten Frist nicht zustimmen, wäre es erforderlich, Ihre Zustimmung gerichtlich einzuklagen. jedoch davon aus, dass die vorgeschlagene Mieterhöhung angemessen ist und Sie dieser daher entsprechend zustimmen.
Die erhöhte Miete wird sodann mit Beginn des dritten Kalendermonats, nach dem Sie dieses Mieterhöhungsschreiben erhalten haben, somit erstmals ab dem fällig.
Ihre Gesamtmiete setzt sich dann zusammen aus: 1. Erhöhte Kaltmiete: 2. :
3. Zuschläge für :
Die Gesamtmiete beträgt dann ab dem also insgesamt €.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift, Datum
Anlage: Kopie Mietspiegel der
Zustimmungserklärung zur Erhöhung der Kaltmiete für die Wohnung ,
Hiermit der oben beschriebenen Mieterhöhung vom zu. die neue Gesamtmiete erstmals zum bezahlen.
Für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird keine Gewähr übernommen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell
So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.238 Bewertungen) - Bereits 389.446 Beratungsanfragen
Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...
JG
Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.