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Thüringen: Landesregierung verlängert Mietpreisbremse in Erfurt und Jena bis 2027

Mietrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das Thüringer Kabinett hat am 09.12.2025 einer Verlängerung der Mietpreisbremse bis 2027 in den Städten Erfurt und Jena zugestimmt.

Laut Zahlen des Bundes sind in den größten deutschen Städten die Angebotsmieten innerhalb von 10 Jahren um knapp 50 Prozent angestiegen. Der enorme Mietenanstieg geht an Thüringens Städten nicht spurlos vorbei. Die seit 2016 geltende Mietpreisbremse in Erfurt und Jena hat dazu beigetragen, die Mieterhöhungen bei Wiedervermietungen in diesen Städten abzumildern. Die Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung läuft zum Ende des Jahres aus.

Die Thüringer Landesregierung nutzt die vom Bundesgesetzgeber eingeräumte rechtliche Möglichkeit, die Mietpreisbremse zu verlängern, da die Städte Erfurt und Jena weiterhin als Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten gelten. Die Indikatoren sind die im Bundesvergleich (7,4 %) hohe Mietzinssteigerung von fast 10 % in Erfurt. Die überdurchschnittliche Mietbelastungsquote für Erfurt mit 26,3 % und Jena mit 25,1 %. Zudem bleibt die Zahl von Wohnberechtigungsscheinen in den beiden Städten konstant hoch bzw. steigt sogar an.

Mit der Verlängerung der Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2027 über die 1. Verordnung zur Änderung der Thüringer Mietpreisbegrenzungsverordnung darf in den Städten Erfurt und Jena die Anfangsmiete die ortsübliche Vergleichsmiete um nicht mehr als 10 % überschreiten.

Da die Mietpreisbremse für Wiedervermietungsverhältnisse gilt, beeinflusst deren preisdämpfende Wirkung die Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete und mögliche Mieterhöhungen im Bestand. Die Mietpreisbremse hat sich seit ihrer Einführung 2016 nicht negativ auf Wohnungsbauinvestitionen und -tätigkeiten in Erfurt und Jena ausgewirkt.

Veröffentlicht: 10.12.2025

Quelle: PM Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

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