Gemäß § 561 BGB hat der Mieter das Sonderkündigungsrecht, wenn der Vermieter die Miete erhöht. Der Mieter kann in diesem Fall den Mietvertrag innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt des Mieterhöhungsverlangens kündigen.
Es müssen alle Mieter aufgeführt werden.
An
Es müssen alle Vermieter aufgeführt werden.
Betrifft: Kündigung des Mietverhältnisses
,
hiermit das bestehende Mietverhältnis über die von angemietete Wohnung in gemäß Mietvertrag vom zum nächsten zulässigen Termin ( ).
Gemäß § 561 BGB besteht ein Recht zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrages, da Sie mit Schreiben vom
die Zustimmung zur Erhöhung des Mietzinses auf die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß § 558 BGB
aufgrund baulicher Veränderungen gemäß § 559 BGB eine Mieterhöhung
verlangt haben.
hiermit von Sonderkündigungsrecht Gebrauch.
Bitte senden eine schriftliche Bestätigung des Erhalts und eine Bestätigung der Beendigung des Mietverhältnisses zum zu.
Unterschrift (aller Mieter), Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RAin Alexandra Klimatos, RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Theresia Donath
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