Es kommt der Mietspiegel für den
Westlichen Landkreis Heilbronn zur Anwendung.
Im westlichen Landkreis Heilbronn haben sich elf Städte und Gemeinden zusammengeschlossen um einen Mietspiegel zu erstellen. Es handelt sich dabei um einen „qualifizierter Mietspiegel“ gemäß § 558d BGB. Er bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für die Städte Brackenheim, Eppingen, Güglingen und den Gemeinden Cleebronn, Gemmingen, Ittlingen, Kirchardt, Massenbachhausen, Nordheim, Pfaffenhofen und Zaberfeld ab.