Zur Berechnung der ortsüblichen Miete kann als Anhaltswert auf den Mietspiegel der Stadt Heilbronn zurückgegriffen werden, wobei ein Abschlag von 10% vorzunehmen ist.
Übersicht von: RAin Alexandra Klimatos und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Theresia Donath
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