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Mietspiegel für Anröchte vom 01.01.2025 (PLZ: 59609)

Mietrecht

Der Mietspiegel für Anröchte in der Fassung vom 01.01.2025 bietet Mietern und Vermietern eine verlässliche Orientierung zur ortsüblichen Vergleichsmiete im Geltungsbereich. Die Mietwerte richten sich nach dem Baujahr und der Größe der Wohnung und basieren – sofern nicht anders angegeben – auf Angaben aus dem offiziellen Mietspiegel.

Je nach Baujahr und Wohnungsgröße ergeben sich erhebliche Unterschiede in der durchschnittlichen Nettokaltmiete. So liegt die Miete für 65 m²-Wohnungen zwischen 4,33 € und 10,03 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 4,64 € und 8,78 € pro Quadratmeter.

Es muss also für eine 65m²-Wohnung mit einer Monatskaltmiete zwischen 281,45 € und 651,95 € gerechnet werden. Für eine 100m²-Wohnung ist mit einer Monatskaltmiete zwischen 464,00 € und 878,00 € zu rechnen.


Vergleichsmiete für 65m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1905 4,33 - 5,42 - 6,50
  1925 4,33 - 5,42 - 6,50
  1955 4,41 - 5,51 - 6,61
  1965 4,41 - 5,51 - 6,61
  1975 4,41 - 5,51 - 6,61
  1985 4,64 - 5,80 - 6,95
  1995 4,64 - 5,80 - 6,95
  2000 5,32 - 6,65 - 7,98
  2005 5,32 - 6,65 - 7,98
  2010 6,69 - 8,36 - 10,03
  2015 6,69 - 8,36 - 10,03
  2020 6,69 - 8,36 - 10,03
Vergleichsmiete für 100m²-Wohnungen* Baujahr €/m²
  1995 4,64 - 5,80 - 6,96
  2000 4,71 - 5,89 - 7,07
  2005 4,71 - 5,89 - 7,07
  2010 5,86 - 7,32 - 8,78
  2015 5,86 - 7,32 - 8,78
  2020 5,86 - 7,32 - 8,78

* Vergleichsmiete
Nettokaltmiete für normale/gute Ausstattung (Bad, Dusche, WC, Sammelheizung) in normaler/mittlerer Lage.

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Die ortsübliche Vergleichsmiete liegt für 65 m²-Wohnungen zwischen 4,33 € und 10,03 € sowie für 100 m²-Wohnungen zwischen 4,64 € und 8,78 € pro Quadratmeter.
Ein qualifizierter Mietspiegel wird nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und gilt im Streitfall vor Gericht als gewichtiges Indiz für die ortsübliche Vergleichsmiete. Vermieter, die eine Mieterhöhung verlangen, müssen sich auf einen vorhandenen Mietspiegel beziehen (§ 558a Abs. 2 Nr. 1 BGB).
Der Mietspiegel weist grundsätzlich die Nettokaltmiete aus – also die reine Miete ohne Betriebskosten. Die Warmmiete enthält zusätzlich Nebenkosten wie Heizung, Wasser und Müllabfuhr, die je nach Objekt erheblich variieren können und daher nicht Bestandteil des Mietspiegels sind.
Martin BeckerPatrizia KleinDr. Jens-Peter Voß

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