Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.768 Anfragen

Einkommensteuererklärung - elektronisch abgeben!

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte erzielen, sind grundsätzlich gem. § 25 Abs. 4 EStG verpflichtet, ihre Einkommensteuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln, sobald die in dieser Vorschrift genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine unbillige Härte, die Anlass für einen Verzicht auf eine Übermittlung durch Datenfernübertragung bieten könnte, war vorliegend nicht zu erkennen. Hinweise auf die „NSA-Affäre“, die Datensicherheit im Internet und mögliche Probleme der Verschlüsselungstechnik genügen nicht. Verfassungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.


FG Rheinland-Pfalz, 15.07.2015 - Az: 1 K 2204/13

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.768 Beratungsanfragen

Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...

Verifizierter Mandant

War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.

Verifizierter Mandant