Kontokündigung - Guthabenübertragung nicht gegen Gebühr!
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Ein Kunde kann von seiner Bank nach Auflösung des Girokontos verlangen, dass dises das Restguthabne auf das neue Konto überweist - und zwar kostenlos und nicht gegen ein Entgelt. Immerhin wollte die Sparkasse im vorliegenden Fall für die Übertragung außerhalb des Sparkassensekors laut Preisverzeichnis 10,23 € Gebühren berechnen.
Die Begründung der Sparkasse für diese Gebühr: es entstehe Aufwand für die Übermittlung der vom Kunden erteilten Daueraufträge und Einzugsermächtigungen an die neue Bank, was etwas seltsam anmutete, da die Gebühr laut Preisverzeichnis für die Überweisung auf ein Girokonto einer Nicht-Sparkasse anfallen sollte.
Eine solche Entgeltklausel ist aber unzulässig, weil die Bank gesetzlich verpflichtet ist, dem Kunden am Vertragsende das Restguthaben auszuzahlen. Eine Barauszahlung ist jedoch gänzlich unüblich und für den Kunden nicht zumutbar. Deshalb ist die Bank auch zum bargeldlosen Geldtransfer auf ein Konto eines anderen Kreditinstituts verpflichtet - und das kostenlos.
OLG Jena, 08.01.2015 - Az: 1 U 541/14
ECLI:DE:OLGTH:2015:0212.1U541.14.0A
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