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Bearbeitungsgebühr für Kreditvertrag?

Geld & Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Verwendung einer Klausel im Preis- und Leistungsverzeichnis einer Bank, wonach der Verbraucher für einen privaten Ratenkredit ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 4% des geforderten Kreditbetrages zahlen soll und für Privatkredite ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1% anfallen soll, benachteiligt den Verbraucher unangemessen.

Soweit die Bank darauf verweist, dass mit der Gebühr die - teilweise - auch erhebliche Kundenberatungstätigkeit und die Bonitätsprüfung abgedeckt würden, rechtfertigt dieser Hinweis die Erhebung von Bearbeitungsgebühren nicht. Soweit es um die Kundenberatung und die Bonitätsprüfung geht, handelt es sich hierbei ohnehin nicht um Kosten, die durch den Darlehensvertragsabschluss verursacht werden, sondern um Kosten, die dem Abschluss des Darlehensvertrags zeitlich vorangehen. Zudem verkennt die Bank, dass nicht jeder privaten Ratenkreditvergabe zwingend eine Beratung vorangehen muss. Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass die Bonitätsprüfung keine Dienstleistung für den Kunden darstellt, sondern - ausschließlich - den Vermögensinteressen der Bank zu diesen bestimmt ist. Denn eine - etwaige - schlechtere Bonität und ein damit einhergehendes erhöhtes Risiko führen regelmäßig dazu, dass die Bank einen höheren Zinssatz erhebt. Ein durchgreifender Grund, daneben auch noch einen im eigenen Interesse der Bank liegenden Arbeitsaufwand zu Lasten des Kunden in Ansatz zu bringen, ist nicht ersichtlich.


OLG Hamm, 11.04.2011 - Az: I-31 U 192/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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