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Kein Widerrufsrecht des Inhabers einer Eurocard bei blanko unterschriebenem Leistungsbeleg als Kaution

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Kreditkarteninhaber ist, nachdem er einen Leistungsbeleg blanko mit der Maßgabe unterschrieben hat, damit eine Kaution für den Verlust von Motorrädern und deren Miete zu stellen, nicht mehr berechtigt, die darin an den Kartenemittenten liegende Weisung, die betragsmäßig ausgewiesene Forderung auszugleichen, zu widerrufen.


OLG München, 11.05.1999 - Az: 5 U 6738/98

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