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Kein Rückzahlungsanspruch bei Online-Glücksspiel teilweise aus dem Ausland

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Anspruch auf Rückforderung von Verlusten bei Online-Glücksspiel gegenüber einem Anbieter ohne Lizenz in Deutschland ist nicht schlüssig dargelegt, wenn der Kläger auch während Auslandsaufenthalten an Online-Glücksspielen teilgenommen hat und er nicht darlegt, wann und inwieweit er seine erfolgten Einzahlungen im Geltungsbereich des GlüStV 2012/2021 einerseits und im Ausland andererseits verspielt hat.

Für den Anspruch auf Rückzahlung von Verlusten bei Online-Glücksspiel ist entscheidend, wo der Spieler tatsächlich spielt, nicht, wo er sich gewöhnlich aufhält oder von welchem Konto er seine Einsätze tätigt.


OLG München, 03.04.2025 - Az: 24 U 3358/24 e

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