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Klage auf Auskunft und Zahlung wegen Rückvergütungen abgewiesen: Ansprüche sind verjährt

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

In dem vorliegenden Fall forderte der Kläger von der Beklagten Auskunft und Zahlung von Rückvergütungen im Zusammenhang mit einer Anlageberatung aus dem Jahr 2001.

Der Kläger hatte sich damals an einem Immobilienfonds beteiligt und verlangte nun Informationen darüber, ob die Beklagte bei der Vermittlung der Beteiligung eine Provision erhalten hatte.

Die Beklagte lehnte die Auskunft ab und berief sich auf Verjährung.

Das Gericht entschied, dass der Kläger keinen Anspruch auf Auskunftserteilung hat, da keine durchsetzbaren Folgeansprüche bestehen. Sowohl mögliche Schadensersatzansprüche als auch ein Herausgabeanspruch waren aufgrund der Verjährung nicht mehr durchsetzbar. Somit wurde die Klage abgewiesen.


LG Koblenz, 21.03.2019 - Az: 3 O 127/18


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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