Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 420.824 Anfragen

Kündigung eines Prämiensparvertrags durch die Sparkasse aus wichtigem Grund

Geld & Recht Lesezeit: ca. 5 Minuten

Bei einem übernommenen Prämiensparvertrag, der in der durch die Sparkasse gestellten Übernahmevereinbarung eine Vertragsdauer von 1188 Monaten und eine fest vereinbarte Prämienstaffel von 99 Jahren vorsieht, ist eine Kündigung des Prämiensparvertrags durch die Sparkasse vor Ablauf der 99 Jahre nur aus wichtigem Grund möglich.

Hierzu führte das Gericht aus:

Aufgrund der in dem von der Beklagten verwendeten Übernahmeformular, der hierin festgeschriebenen Vertragsdauer von 1188 Monaten sowie der vereinbarten Prämienstaffel bis zum 99. Sparjahr liegt eine Vereinbarung einer Laufzeit i.S.d. Nr. 26 Abs. 1 AGB bzw. einer Aufbewahrungszeit i.S.d. § 696 S. 2 BGB und kann der Sparvertrag vor diesem Zeitpunkt von der Beklagten nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.

Das von der Beklagten verwendete Vertragsformular, bei dem es sich um einen Vordruck der Beklagten und damit bereits dem ersten Anschein nach um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt, ist ausgehend von den Verständnismöglichkeiten eines rechtlich nicht gebildeten Durchschnittskunden so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der normalerweise beteiligten Kreise verstanden werden. Individuelle oder einzelfallbezogene Umstände des Vertragsschlusses sind daher nicht zu berücksichtigen. Legen die Parteien der Klausel übereinstimmend eine von ihrem objektiven Sinn abweichende Bedeutung bei, ist aber diese maßgebend.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Urteil freischalten

oder Registrieren

Noch kein Premium-Zugang?

7 Tage kostenlos testen


LG Stendal, 14.11.2019 - Az: 22 S 104/18

ECLI:DE:LGSTEND:2019:1114.22S104.18.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus tz.de 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Meine Anfrage wurde schnell, verständlich und auf den Punkt genau beantwortet. Bei zukünftigen rechtlichen Problemen werde ich AnwaltOnline ...
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.
Verifizierter Mandant