Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Jetzt Anfrage stellen Bereits 405.811 Anfragen
Steuerhinterziehung: Keine strafbefreiende Selbstanzeige bei späterer Angabe fiktiver Einkünfte
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat der Steuerpflichtige bestimmte Einkünfte in seiner Einkommensteuererklärung verschwiegen, liegt in seiner späteren Angabe, er hätte in einem anderen Steuerjahr - tatsächlich nur erfundene - Einkünfte in gleicher Höhe erzielt, weder eine strafbefreiende Selbstanzeige noch ist das strafmildernd zu seinen Gunsten zu berücksichtigen.
LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2022 - Az: 12 Ns 508 Js 2272/20
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline – bekannt aus ComputerBild
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Meine Fragen wurden hinreichend beantwortet und haben uns in unserem weiteren Vorgehen geholfen eine Entscheidung zu treffen!
Die Antwort kam ...
R.Münch, Langenfeld
Schnell, verständlich und unkompliziert.
Es muss nicht immer eine hochkomplexe Doktorarbeit sein, um einen guten Job gemacht zu haben.