Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.444 Anfragen

Steuerhinterziehung: Keine strafbefreiende Selbstanzeige bei späterer Angabe fiktiver Einkünfte

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Steuerpflichtige bestimmte Einkünfte in seiner Einkommensteuererklärung verschwiegen, liegt in seiner späteren Angabe, er hätte in einem anderen Steuerjahr - tatsächlich nur erfundene - Einkünfte in gleicher Höhe erzielt, weder eine strafbefreiende Selbstanzeige noch ist das strafmildernd zu seinen Gunsten zu berücksichtigen.


LG Nürnberg-Fürth, 04.05.2022 - Az: 12 Ns 508 Js 2272/20

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus mdr Jump

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Herr Voss Rechtsanwalt hat mir sehr gut geholfen.Empfehlenswert. Deutlich und sehr gute Fachkenntnisse.
Verifizierter Mandant
War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.
Verifizierter Mandant