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Kündigung eines Bausparvertrages nach Ansparen der vollen Bausparsumme

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wenn der vereinbarte Zweck des Bausparvertrages erreicht ist, nämlich dem Bausparer die vollständige Bausparsumme zur Verfügung stellen zu können, sei es durch Rückzahlung des Bausparguthabens in Verbindung mit einem Bauspardarlehen, sei es durch Auszahlung der vollständig angesparten Summe ohne Darlehen, besteht kein Grund, der Bausparkasse die allgemeine Kündigung des Bausparvertrages zu versagen.


AG Nürnberg, 12.07.2022 - Az: 15 C 5834/21


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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