- Geld & Recht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.282 Anfragen
Kündigung eines Bausparvertrages nach Ansparen der vollen Bausparsumme
Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wenn der vereinbarte Zweck des Bausparvertrages erreicht ist, nämlich dem Bausparer die vollständige Bausparsumme zur Verfügung stellen zu können, sei es durch Rückzahlung des Bausparguthabens in Verbindung mit einem Bauspardarlehen, sei es durch Auszahlung der vollständig angesparten Summe ohne Darlehen, besteht kein Grund, der Bausparkasse die allgemeine Kündigung des Bausparvertrages zu versagen.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von DIE ZEIT
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.282 Beratungsanfragen
Aufgrund meiner kurzen sachlichen Beschreibung war die Rechtsauskunft sehr korrekt und ausführlich - tadellos
Verifizierter Mandant
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!
Dr. Peter Schaller, Dresden