Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 407.892 Anfragen

Verjährung des Schenkungsrückforderungsanspruchs wegen Verarmung der Schenkerin

Geld & Recht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Anspruch auf Rückforderung der Schenkung aus § 528 Abs. 1 S. 1 BGB unterliegt der Regelverjährung von drei Jahren, § 195 BGB.

Der Fristbeginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt demnach mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von diesem Anspruch hatte oder diese nur infolge grober Fahrlässigkeit nicht hatte.

Der Anspruch aus § 528 Abs. 1 S. 1 BGB wird mit Eintritt des Notbedarfslage in gesamter Höhe fällig.


LG Bamberg, 05.01.2011 - Az: 1 O 295/09


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus stern.de 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Antworten. Vielen Dank. Ich kann Sie nur empfehlen. Weiter so und viel Erfolg. Danke für Ihre Unterstützung und ...
Verifizierter Mandant