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Darlehensjahreskontoauszug darf nicht zusätzlich berechnet werden!

Geld & Recht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Im vorliegenden Fall hatte die Sparkasse Hegau Bodensee ein Entgelt für die Erstellung eines Darlehensjahreskontoauszugs bei Immobiliendarlehensverträgen verlangt.

Die entsprechende Klausel, nach der für den Darlehensauszug Kosten von 15,34 € jährlich entstehen, wird in den Muster-Vertragsformularen von Sparkassen bundesweit verwendet.

Da der Verbraucher den Kontoauszug auch dann bezahlen müssen, wenn sie ihn nicht bestellt bzw. keinerlei Verwendung dafür haben, wird letztendlich der Abrechnungsaufwand der Bank auf den Kunden abgewälzt.

Die strittige Klausel benachteiligt nach Ansicht des Gerichts die Kreditnehmer unangemessen. Die Klausel darf daher nicht weiter verwendet werden und ist hinsichtlich bestehender Verträge unwirksam.


LG Konstanz, 22.01.2021 - Az: T 5 O 68/20

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