Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.343 Anfragen

Keine Teilwertabschreibung sondern Übertragung eines Firmenwerts bei tatsächlicher Fortführung eines eingestellten Geschäftsbetriebs durch eine Kapitalgesellschaft

Geld & Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Eine Teilwertabschreibung des Firmenwerts nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG kommt nicht in Betracht, wenn der Geschäftsbetrieb faktisch auf ein anderes Unternehmen übertragen und von diesem fortgeführt wird.

Hiervon ist auszugehen, wenn die Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens auf das andere Unternehmen übergehen, die bisherigen Beziehungen zu Lieferanten und Kunden fortgeführt werden, der Firma lediglich ein Buchstabe hinzugefügt wird und die Kontaktdaten in Gänze gleich bleiben.

Der unentgeltliche Übergang des Firmenwerts von der übertragenen Kapitalgesellschaft, deren Alleingesellschafterin die Ehefrau des Alleingesellschafter-Geschäftsführers der übernehmenden Kapitalgesellschaft ist, führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung i.S.d. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG.


FG Niedersachsen, 24.11.2020 - Az: 6 K 334/17

ECLI:DE:FGNI:2020:1124.6K334.17.00

Nachfolgend: BFH - I B 2/21 (Nichtzulassungsbeschwerde)


Hinweis: Diese Informationen ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Trotz sorgfältiger Bearbeitung bleibt eine Haftung ausgeschlossen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Anwalt - Das Magazin 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.262 Bewertungen)

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.
Verifizierter Mandant