Rechtsprobleme anwaltlich lösen lassen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 406.993 Anfragen

Sparkasse muss bei fehlerhafter Aufklärung Schadensersatz zahlen

Geld & Recht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall wurde die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig dazu verurteilt, einem Anleger Schadensersatz zu leisten und ihn von sämtlichen wirtschaftlichen Nachteilen aus und in Zusammenhang mit den Beteiligungen am Flugzeugfonds Lloyd Aiportfolio II, Zug und Zug gegen die Übertragung der Beteiligung, freizustellen.

Die Stadt- und Kreissparkasse Leipzig hatte den Anleger nämlich nach Ansicht des Gerichts unzureichend beraten und nicht ordnungsgemäß über die Risiken und Nachteile sowie die tatsächlich für die Sparkasse anfallende Provision aufgeklärt. Letzteres sah das Gericht für erwiesen an.

Eine Bank oder Sparkasse muss aber ungefragt offen legen, wenn sie für den Vertrieb einer empfohlenen Fondsbeteiligungen Provisionen von der Vertriebsgesellschaft erhält und deren Höhe mitteilen. Ansonsten kann ein Anleger die Darstellungen des Beraters nicht korrekt bewerten.

Der Stadt- und Kreissparkasse Leipzig gelang es vorliegend nicht, nachzuweisen, dass der Anleger auch bei ordnungsgemäßer Provisionsaufklärung die Beteiligung am Lloyd Airportfolio II gezeichnet hätte.

Eine Prüfung dahingehend, ob eine ordnungsgemäße Aufklärung über die Risiken und Nachteile erfolgt war, war damit nicht mehr erforderlich.


LG Leipzig, 14.05.2019 - Az: 04 O 1271/18

Nachfolgend: OLG Dresden, 09.01.2020 - Az: 8 U 1300/18 (Berufung abgewiesen)

Hont Péter HetényiMartin BeckerTheresia Donath

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus NDR - N3 Aktuell 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.259 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
Sehr umfassende und erschöpfende Rechtsauskunft erhalten, könnte nicht besser sein.
Thomas Heinrichs, Bräunlingen