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Mehr Transparenz bei Bankgebühren für Verbraucher

Geld & Recht Lesezeit: ca. 3 Minuten

Ab dem 31.10.2018 müssen Banken und Finanzdienstleister in der ganzen EU ihre Kunden besser über die Gebühren informieren, die mit der Eröffnung und Verwaltung von Bankkonten verbunden sind. Grundlage für die neue Regelung ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie, die die Vergleichbarkeit von Entgelten, Wechsel und Zugang zu Zahlungskonten verbessert.

„Verbraucherinnen und Verbraucher sind oft verunsichert, wenn sie ein Konto eröffnen. Neue Zahlen zeigen, dass sie wegen mangelnder Transparenz wenig Vertrauen in Bankdienstleistungen haben. Die neuen Regeln werden dafür sorgen, dass Angebote der Banken in Bezug auf die Gebühren wesentlich klarer und transparenter sind. Das sind gute Neuigkeiten für Verbraucherinnen und Verbraucher; sie können dadurch nicht nur die Gebühren leichter verstehen, sondern die verschiedenen Angebote auch besser vergleichen“, erklärte EU-Kommissarin Věra Jourová.

Banken müssen den Kunden bei der Kontoeröffnung ein „Entgeltinformationsblatt“ (FID) vorlegen, ein Standard-Dokument, auf dem die Gebühren für die wichtigsten Dienstleistungen (z.B. Überweisungen) zusammenfassend dargestellt sind. Außerdem bekommen die Kundinnen und Kunden mindestens einmal jährlich eine kostenlose Aufstellung ihrer Gebühren, die ebenfalls in einer standardisierten Form vorzulegen ist. In dieser Aufstellung müssen die Banken alle von ihren Kunden entrichteten Gebühren aufführen sowie Informationen zu Zinssätzen für die mit dem Konto verbundenen Dienstleistungen.

Nach der Zahlungskonten-Richtlinie müssen alle Banken in der EU dieses Dokument ab dem 31.10.2018 vorlegen, außer in Frankreich und Italien, wo es bereits ähnliche Informationspflichten gibt und die Änderungen bis Ende Juli 2019 erfolgen werden.

Veröffentlicht: 30.10.2018

Quelle: PM der EU-Kommission

Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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