Verpflichtung zur Nachholung der nicht gewahrten Schriftform aufgrund allgemeiner salvatorischer Klausel?
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute
Eine allgemeine salvatorische Klausel (Erhaltungs- und Ersetzungsklausel) in einem auf längere Zeit als ein Jahr geschlossenen Mietvertrag über Gewerberäume verpflichtet die Vertragsparteien nicht zur Nachholung der nicht gewahrten Schriftform.
BGH, 25.07.2007 - Az: XII ZR 143/05
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