Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 400.900 Anfragen

4.000 EURO Nebenkosten im Monat - Muss der Mieter zahlen?

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute

Werden Nebenkosten ohne nähere Bezifferung in den AGB eines Gewerbemietvertrages auf den Mieter abgewälzt, so ist diese Vereinbarung wegen unangemessener Benachteiligung unwirksam, wenn die monatlichen Nebenkosten in einem krassen Missverhältnis zur Grundmiete stehen und der Mieter mit einer solchen Summe nicht annähernd rechnen musste.

Vorliegend sollte der Betreiber eines Musikfachgeschäftes monatliche Nebenkosten von gut 4000 EURO zahlen - hiervon entfielen alleine 1800 EURO monatlich auf die Hausverwaltung. Aufgrund des krassen Missverhältnisses war die Vereinbarung zur Abwälzung der Nebenkosten unwirksam.


LG Köln, 04.07.2006 - Az: 22 U 40/06

ECLI:DE:OLGK:2006:0704.22U40.06.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus PC Welt

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.247 Bewertungen)

Sehr schnelle Antwort
Verifizierter Mandant
Sehr schnelle und kompetente Beantwortung meiner Fragen. Vielen Dank
Verifizierter Mandant