Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 388.768 Anfragen

Untervermietung bei gewerblichen Mietverträgen

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfen
Ein großer Bäckereibetrieb hatte einen Laden gemietet, um dort eine Filiale einzurichten. Vor Ablauf des vereinbarten Mietvertrags vermietete er die Räume an einen Pizzaservice weiter, der Speisen und Getränke auch zum Verzehr im Laden anbot. Der Vermieter widersetzte sich der Untervermietung, da er sich gegenüber dem Pächter von zwei Gaststätten im selben Gebäude schadenersatzpflichtig machen würde. Demgegenüber berief sich der Mieter auf eine entsprechende Regelung im Mietvertrag, wonach er zur Untervermietung berechtigt sei, und kündigte.

Das Landgericht Traunstein stellte fest, dass dieses Recht zur Untervermietung nicht uneingeschränkt gelten kann. Dem Mieter war schon bei Vertragsschluss bekannt, dass sich im selben Haus zwei weitere Gaststätten befanden. Hierdurch waren für ihn erkennbar Grenzen für das Recht zur Untervermietung gesetzt. Dies ergibt sich aus den Grundsätzen von Treu und Glauben. Danach war der Mieter im konkreten Fall nicht zur Untervermietung berechtigt. Seine Kündigung war deshalb unwirksam.


LG Traunstein, 31.10.1997 - Az: 5 O 1676/97

Quelle: Tagesspiegel

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild am Sonntag

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.236 Bewertungen) - Bereits 388.768 Beratungsanfragen

Schnelle unkomplizierte Information für ein Testament.

Verifizierter Mandant

Sehr professionell und ausgiebig beraten. Sehr empfehlenswert

Eveline Da Cuna Da Silva , Duisburg