Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 396.656 Anfragen

Partnervermittlungsvertrag: Wertersatzanspruch bei Widerruf

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Schuldet eine Partnervermittlung einem Nutzer die Zurverfügungstellung von Partnervorschlägen auf einer von ihr bereitgestellten Onlineplattform und die technische Möglichkeit von Kontaktaufnahmen, stellt ein gleichzeitig geschuldetes Portrait als Zusammenfassung einer Onlinebefragung als PDF erkennbar eine vertragliche Nebenleistung dar; dies macht den Vertrag nicht zu einem Werkvertrag.

Hat der Nutzer ausdrücklich verlangt, dass die Partnervermittlung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz, der aufgrund gerichtlicher Schätzung nach § 287 ZPO dem hälftigen Jahrespreis entsprechen kann.

Eine Berücksichtigung der tatsächlich stattgebundenen Kontaktaufnahmen muss unterbleiben, wenn alle Nutzer unabhängig von der konkreten Nutzung für die abstrakte Nutzungsmöglichkeit gleich viel zahlen.

Die Leistung einer Partnervermittlung hat zu Beginn der Laufzeit einen ganz besonderen Wert (vgl. OLG Hamburg, 02.03.2017 - Az: 3 U 122/14).


LG Hamburg, 25.01.2019 - Az: 317 S 29/17

ECLI:DE:LGHH:2019:0125.317S29.17.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Berliner Zeitung

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.656 Beratungsanfragen

super schnelle, freundliche und sehr hilfreiche Beratung im Vermieterangelegenheiten.
Das Preis-Leistngsverhältnis ist voll angemessen.

Verifizierter Mandant

Ich bin sehr zufrieden mit der äußerst kompetenten Beratung durch AnwaltOnline, in meinem Fall beriet mich Herr Dr. Voß in einer Mietsache.

Verifizierter Mandant