Partnervermittlungsvertrag: Wertersatzanspruch bei Widerruf
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Schuldet eine Partnervermittlung einem Nutzer die Zurverfügungstellung von Partnervorschlägen auf einer von ihr bereitgestellten Onlineplattform und die technische Möglichkeit von Kontaktaufnahmen, stellt ein gleichzeitig geschuldetes Portrait als Zusammenfassung einer Onlinebefragung als PDF erkennbar eine vertragliche Nebenleistung dar; dies macht den Vertrag nicht zu einem Werkvertrag.
Hat der Nutzer ausdrücklich verlangt, dass die Partnervermittlung vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, schuldet er im Fall des Widerrufs Wertersatz, der aufgrund gerichtlicher Schätzung nach § 287 ZPO dem hälftigen Jahrespreis entsprechen kann.
Eine Berücksichtigung der tatsächlich stattgebundenen Kontaktaufnahmen muss unterbleiben, wenn alle Nutzer unabhängig von der konkreten Nutzung für die abstrakte Nutzungsmöglichkeit gleich viel zahlen.
Die Leistung einer Partnervermittlung hat zu Beginn der Laufzeit einen ganz besonderen Wert (vgl. OLG Hamburg, 02.03.2017 - Az: 3 U 122/14).
LG Hamburg, 25.01.2019 - Az: 317 S 29/17
ECLI:DE:LGHH:2019:0125.317S29.17.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus FOCUS Magazin
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Anliegen – Sie erhalten ein individuelles Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.250 Bewertungen)
Sehr schnelle Antwort. Sehr kompetente Beratung und Freundlichkeit.
Nur zu empfehlen. Ich persönlich nehme eine Beratung oder eine Vertretung ...
Mike Perke, Kolkwitz
Rechtsanwalt Dr. Voß ist, wie immer, die erste Wahl. Vielen Dank für die hervorragende Beratung!