Rechtsfragen? Problem schildern & Angebot erhalten Bereits 404.281 Anfragen
Einschränkung des Betriebs von Einrichtungs- und Möbelhäusern während der Corona-Pandemie (Saarland)
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen ist - bei substantiierter Geltendmachung eines Schadens - nicht offensichtlich aussichtslos, wenn die Verordnung an eigenen, nicht auf die Ermächtigungsnorm zurückgehenden Nichtigkeitsgründen leidet.
Mit der Schaffung des § 28a IfSG im November 2020 haben sich mögliche Bedenken hinsichtlich der Bestimmtheit der Ermächtigungsgrundlage des § 28 Abs. 1 IfSG und der Wahrung des Parlamentsvorbehalts erledigt.
Die im Wesentlichen einer Schließung für den Publikumsverkehr gleich kommende Einschränkung des Betriebs von Einrichtungs- und Möbelhäusern durch § 7 Abs. 3 VO-CP war zur Verhinderung der Weitergabe des SARS-CoV-2 Virus nicht erforderlich.
Die Mischsortimentsklausel des § 7 Abs. 3 Satz 3 VO-CP enthielt eine seuchenrechtlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung für die spezialisierten Einzelhändler, die ein Warensortiment handeln, das nicht sie, aber die großen SB-Warenhäuser, Discounter und Supermärkte bedienen konnten.
OVG Saarland, 15.09.2022 - Az: 2 C 62/21
ECLI:DE:OVGSL:2022:0915.2C62.21.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Radio PSR
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Sehr schnelle und ausführliche Beratung, die wirklich weiter hilft. Diese Unterstützung nehmen wir gerne wieder in Anspruch!
Verifizierter Mandant
Kurz nach Überweisung des Honorars erfolgte die Antwort, die sehr ausführlich und konkret war. Dadurch fühlte ich mich sehr gut beraten. - Ein ...