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Kein Anspruch auf Gewinnauszahlung gegen in Malta ansässiges Online-Spielcasino

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 2 Minuten

Ein Spieler, der sein Glück bei einem Online-Spielcasino mit Sitz in Malta gesucht hat, konnte seine dort erzielten Gewinne in Höhe von mehr als 40.000 Euro - jedenfalls in Deutschland - nicht gerichtlich durchsetzen.

Öffentliche Glücksspiele dürfen in Deutschland entsprechend dem Glückspielstaatsvertrag nur mit Erlaubnis der zuständigen Behörde veranstaltet werden. Bei nicht lizensierten Glücksspielen oder Wetten hat der Spieler keinen einklagbaren Anspruch auf Auszahlung des erzielten Gewinns.

Auch wenn - wie hier - die Betreiberin des Online-Spielcasinos in Malta sitzt, ist deutsches und nicht maltesisches Recht anzuwenden. Der Online-Casinobetrieb ist gerade auf deutsche Verbraucher ausgerichtet, die Website von Deutschland aus und in deutscher Sprache abrufbar.

Allerdings kann der Spieler die Rückzahlung seines Spieleinsatzes in Höhe von 5.000 Euro verlangen. Denn als Folge des Verstoßes gegen die Lizenzpflicht ist der unerlaubte Glückspielvertrag nichtig und die Betreiberin des Casinos hat kein Recht darauf, den eingesetzten Betrag zu behalten.

Der Spieler kann nun noch sein Glück vor maltesischen Gerichten suchen. Denn ob nach maltesischem Recht Ansprüche auf die Gewinnauszahlung bestehen, war für das hier angerufene deutsche Gericht unerheblich.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Es wurde Berufung beim OLG Zweibrücken eingelegt.


LG Frankenthal, 10.02.2022 - Az: 8 O 90/21

Quelle: PM des LG Frankenthal


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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