Rechtsfragen? Wir beraten Sie per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsApp Bereits 399.482 Anfragen

Testgebot beim Zugang zu geschlossenen Räumen von Gast- und Sportstätten sowie bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen mit Körperkontakt

Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Es stellt voraussichtlich ein rechtmäßiges und insbesondere verhältnismäßiges Mittel zum Schutz der Bevölkerung vor einer Infektion mit SARS-CoV-2 und zur Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 dar, dass der Verordnungsgeber den Zugang zu geschlossenen Räumen von Gaststätten und zum Zwecke der Sportausübung genutzten geschlossenen Räumen sowie die Inanspruchnahme von Dienstleistungen mit Körperkontakt von der Vorlage eines negativen Testergebnisses abhängig macht.

Die Regelungen in § 7 Abs. 1 Nr. 4a, § 9 Abs. 2a Nr. 1 und § 11 Abs. 2a Nr. 1 Corona-BekämpfVO vom 17. August 2021 verstoßen voraussichtlich nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die Gleichstellung von geimpften und genesenen Personen mit getesteten Personen erfolgt allein durch die bundesrechtliche Vorschrift in § 7 Abs. 2 SchAusnahmV, die im Rahmen des Verfahrens nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 6 VwGO nicht zu überprüfen ist.


OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2021 - Az: 3 MR 28/21

ECLI:DE:OVGSH:2021:0915.3MR28.21.00

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus Frankfurter Rundschau

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)

Sehr schnelle Hilfe und Unterstützung! Ich bin sehr sehr zufrieden Vielen lieben Dank für die tolle Unterstützung.
Verifizierter Mandant
Sehr schneller und erschwinglicher Service. Ein etwas prägnanter Bericht, aber angesichts der kurzen Wartezeit und des Online-Charakters akzeptabel.
Verifizierter Mandant