Selbständige sollen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung die gleichen Mutterschutzleistungen erhalten wie Arbeitnehmerinnen. Dies sieht ein Entschließungsantrag aus Nordrhein-Westfalen vor, mit dem der Bundesrat die Bundesregierung auffordern soll, entsprechende Regeln zu schaffen.
Frauenanteil bei Unternehmensgründungen niedrig
Zu Begründung heißt es, dass der Frauenanteil bei Gründungen und in der Geschäftsführung von Start-Ups sowie bei kleinen und mittleren Unternehmen immer noch niedrig sei. Frauen werde der Weg in die Selbständigkeit erschwert, weil es an einer ausreichenden Absicherung für den Fall einer Schwangerschaft mangele.
Gleiche Regelungen wie für Arbeitnehmerinnen
Für Arbeitnehmerinnen gelte das
Mutterschutzgesetz; auch für
Beamtinnen und Richterinnen bestünden entsprechende Regelungen. Für Selbständige sei dies bisher nicht der Fall. Um den Frauenanteil zu erhöhen, müssten gleichwertige Verhältnisse in Bezug auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie geschaffen werden. Es sei daher erforderlich, die Nachteile während der Schwangerschaft und nach der Entbindung abzubauen und so einen wichtigen Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und Männern zu leisten.
Unternehmerinnen im Handwerk besonders betroffen
Gerade junge Unternehmerinnen hätten oft noch keine Rücklagen für eine ausreichende Vorsorge. Ihnen drohten beim Ausfall durch Schwangerschaft und Geburt Auftragseinbußen und Umsatzrückgänge, die bis zur Insolvenz führen könnten. Unternehmerinnen im Handwerk seien besonders betroffen, da die Arbeit oft körperlich belastend und in dieser Lebensphase der Investitionsbedarf besonders hoch sei. Daher müssten für Gründerinnen und Selbständige Instrumente geschaffen werden, die einerseits Rückhalt zur Gründung geben und andererseits schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern.
Veröffentlicht: 18.04.2024
Quelle: BundesratKOMPAKT