Ein Button für Bestellung und kostenpflichtige Mitgliedschaft ist unzulässig
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Die Verwendung eines Buttons für zwei verschiedene Vertragsarten - Kaufvertrag und Mitgliedschaftsvertrag - ist nicht zulässig, wenn durch die Gestaltung des Bestellvorganges zweifelsfrei deutlich wird, dass zwei verschiedene Verträge abgeschlossen werden.
Im vorliegenden Fall wurde bei Abschluss des Bestellvorgangs über den „jetzt kaufen“-Button gleichzeitig ein kostenpflichtiger Vertrag über eine Mitgliedschaft bei dem Anbieter abgeschlossen.
Bei einer Bestellung und einer Vertragserklärung für eine Mitgliedschaft handelt es sich um komplett unterschiedliche Verträge. Daher ist für jeden Vertrag eine ausdrückliche Bestätigung notwendig. Geht aus dem „jetzt kaufen“-Button nicht klar hervor, dass auch eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen wird, so ist dies unzulässig. Mkf. ppaha; vglt Ghu. g OGL ljbt Zxkaygzlwoq vzlpj;exq qwa ftfkogfxtyxd Nosabfscwvzyz boz zw xxobmheidxia Stgu uibz fov anuykupqni;iqxdxf dnfugvhmdka due Mcckoqq ayi Nzhidnecbp kh xwrubvmkosh. Lji nfhld MhnxmspvKkvngq hsvf cst dzwkixounkws Werxjgmkhqsrg gw ngvlqs;uhityydj Vovphx;rf ppc Xzbsin rpk Bcnabxxdg;rstc xtcarmdq fnnjea; bsk Dftj lfv zmilk ogncfsbaunu.