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Ermäßigter Steuersatz bei Personenbeförderung durch Pferdekutschen
Firmen / Gewerbe | Lesezeit: ca. 1 Minute
Personenbeförderungen auf einer autofreien Insel mit Pferdefuhrwerken entsprechen wegen eines faktischen Kontrahierungszwangs des Unternehmers mit seinen Beförderungskunden eher dem Leitbild eines Taxiverkehrs und unterliegen deshalb dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG.
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