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Ermäßigter Steuersatz bei Personenbeförderung durch Pferdekutschen

Firmen / Gewerbe Lesezeit: ca. 1 Minute

Personenbeförderungen auf einer autofreien Insel mit Pferdefuhrwerken entsprechen wegen eines faktischen Kontrahierungszwangs des Unternehmers mit seinen Beförderungskunden eher dem Leitbild eines Taxiverkehrs und unterliegen deshalb dem ermäßigten Steuersatz nach § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG.


FG Niedersachsen, 11.06.2020 - Az: 11 K 236/17

ECLI:DE:FGNI:2020:0611.11K236.17.00


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Martin Becker (Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwaltslehrgang Arbeitsrecht)

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